Grundsätzlich sind alle IGEL-Leistungen selbst zu bezahlen, das heißt es gibt in aller Regel keinen Erstattungsanspruch seitens der GKV. IGEL-Leistungen werden in der Praxis vom Arzt und/oder der Arzthelferin im Auftrag des Arztes erbracht und nach GOÄ bzw. analog abgerechnet.
Unser Angebot:
Atteste für Schulen, Gerichte etc. (Vergütung nach GOÄ).
Erstellung von Gutachten nach §35 a KJHG (Vergütung nach JVEG).
Begabungsanalysen, wenn kein psychiatrisch relevantes Krankheitsbild vorliegt (Vergütung nach GOÄ).
Entspannungstechniken (Vergütung nach GOÄ).
Traumseminare (Grundlagen der Traumdeutung) (Vergütung nach GOÄ).
Auf besonderen Wunsch vermitteln wir Serviceleistungen an externe Kollegen:
Therapeutische Lernhilfen
Lernmotivationstraining
Einzelnachhilfen für Grundschüler, am Krankheitsbild orientiert
 Informationen für Kassenpatienten
Auch für Kassenpatienten ist eine psychatrische und / oder psychotherapeutische Behandlung in der Praxis möglich, im Vergleich mit Privatpatienten zum reduzierten Gebührensatz von 1,7. Spezielle Verträge können hier heruntergeladen und ggf. Ihrer Krankenkasse vorgelegt werden. Grundsätzlich sind aber die Sorgeberechtigten Vertragspartner, nicht irgend eine Krankenkasse. 

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